Thema im gestrigen Bundestag:
Mehrzahl der Bundesministerien speichert IP-Adressen
“Wolfgang Wieland von den Grünen wollte von dem Regierungsvertreter daraufhin wissen, ob der Bürger auf dem Weg zum E-Government beim Kommunizieren mit Behörden eigentlich noch Vertrauen haben könne. Jeder Surfer müsse ja schon jetzt befürchten, dass er, “wenn er beim BKA auch nur nachsieht”, weitere Ermittlungsschritte auf sich lenken könne.”
Dabei hatte ich heute auf der Konferenz Wireless Communication and Information, einen interessanten Beitrag zum Thema Mobile Bürgerdienste gehört, bei dem die Bürger nicht im Wartezimmer der Behörde rumsitzen müssen, sondern gern noch ein paar Gänge erledigen können und per SMS darüber informiert werden, das sie in 10 min. dran sind…
Noch ist etwas Zeit:
“Der Termin für die 2./3. Lesung zur Vorratsdatenspeicherung ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der 8./9. November.”
meint netzpolitik.org, dagegen etwas zu unternehmen.
Und es bewegt sich doch was:
“Das nordrhein-westfälische Gesetz, das dem Verfassungsschutz heimliche Online-Durchsuchungen des Computers erlaubt, steht auf der Kippe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung verfassungsrechtliche Zweifel an dem Gesetz vom 30. Dezember 2006 geäußert. Das Urteil des Ersten Senats wird erst Anfang kommenden Jahres fallen.”
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